Das Verkehrsrecht dient dem Zweck, den Transport von Personen und Waren auf öffentlichen Verkehrswegen in Form von Gesetzen und Vorschriften zu regeln.
Das Verkehrsrecht stellt einen sehr umfangreichen und detaillierten Rechtsbereich dar, da sich die unterschiedlichen Rechtsvorschriften in vielen Gesetzen befinden. So wird das Verkehrsrecht durch Vorschriften aus dem Zivilrecht, dem Strafrecht und auch aus dem Ordnungswidrigkeitenrecht geregelt. Das Verkehrsrecht zählt unter anderem auch zu einen der Hauptaufgaben der Politik.
Durch das Verkehrsrecht, die dazugehörenden Vorschriften und Sanktionen soll ein sicherer und funktionstüchtiger Verkehrsfluss gewährleistet werden. Nicht nur wer Führer eines Kraftfahrzeuges ist, hat sich an diese Vorschriften zu halten, sondern genauso auch Fahrradfahrer und Fußgänger.
Das Verkehrsrecht lässt sich in folgende Teilbereiche unterteilen:
- Verkehrsstrafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
- Verkehrsverwaltungsrecht
- Verkehrszivilrecht
- Verkehrsversicherungsrecht
Im Verkehrsstrafrecht und Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht unterscheidet man nochmal weiter zwischen schwerwiegenden Verstößen als Straftaten und leichte Verstöße dann als Ordnungswidrigkeiten. Die Straftaten, die im Straßenverkehr ausgeübt werden, werden durch das StGB sanktioniert, wohingegen das OWiG die Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr ahndet.
Das Verkehrsverwaltungsrecht beinhaltet solche Vorschriften, die sich auf das Fahrerlaubnisrecht und das Zulassungsrecht beziehen. Mithin geht es also um die Erteilung, den Verlust und die Entziehung einer solchen Fahrerlaubnis. Die genaueren Umstände können der StVZO entnommen werden.
Das Verkehrshaftungsrecht und Verkehrsvertragsrecht stellen Teilgebiete des Verkehrszivilrecht dar. Kommt es im Straßenverkehr zu Schäden, so wird durch das Verkehrszivilrecht der Umfang der Haftung geregelt und die möglichen Ansprüche auf Schadensersatz benannt. Des Weiteren enthält das Verkehrszivilrecht grundlegen Vorschriften zum Kauf und Verkauf von Fahrzeugen.
Die Haftpflichtversicherungspflicht geht aus dem Verkehrsversicherungsrecht hervor. Durch diese Pflicht sollen Unfallopfer geschützt und abgesichert werden. Grundlage für diesen Teilbereich des Verkehrsrecht sind das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) und die Allgemeinen Bedingungen für die Kfz-Versicherung (AKB).
Diese Seite soll Ihnen die Grundzüge des Verkehrsrechts vermitteln und Ihnen die möglichen Ansprüche im Falle eines Unfalles bzw. Schadens aufzeigen.